Selbständiger Ziviltechniker seit 2010 nach etlichen Jahren Erfahrung in ausführenden Bauunternehmen, in Architekturbüros und als örtliche Bauaufsicht. Allgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert seit 2011, wurden seitdem unzählige Gerichts- und Privatgutachten erstattet. Mitglied im Gestaltungsbeirat und laufende Tätigkeit als nichtamtlicher Bausachverständiger für mehrere niederösterreichische Gemeinden. Eingetragen in der Liste der nichtamtlichen Sachverständigen in Niederösterreich. Mitautor von Baurecht in Österreich, Weka-Verlag.
Wir stellen bei neu errichteten Gebäuden bzw. noch im Zuge der Ausführung Mängel fest und überprüfen Ihr Objekt auf Übereinstimmung mit dem Bauvertrag, den ÖNORMEN und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Wir beraten Sie bei der Durchsetzung von Gewährleistungsmängeln und begleiten fachkundig Schlussfeststellungen vor Auszahlung der Haftungsrücklässe.
Mit Thermografieaufnahmen können Oberflächentemperaturen ermittelt und dargestellt werden. Wir finden so thermische Schwachstellen am Gebäude und können diese Methode auch z.B. zur Leckageortung von Heizungs- und Fußbodenheizungsleitungen einsetzen.
Wir überprüfen ob und erforderlichenfalls auch welcher Pilzbefall vorliegt. Mittels modernster Untersuchungstechniken (Bauforensik, Thermografie, Datenlogger, etc…) finden wir die Ursache, erstellen ein Sanierungskonzept und begleiten auf Wunsch auch gerne die Sanierung. Auch eine abschließende Kontrolle, nach erfolgter Schimmelpilzsanierung durch externe Spezialfirmen, wird von uns gerne durchgeführt.
Wir überprüfen unabhängig Kalkulationen, Leistungsverzeichnisse und Abrechnungen im Falle von Auftrags-, Vergabe- oder Abrechnungsstreitigkeiten. Wir erstellen Gutachten hinsichtlich der Angemessenheit von Preisen, der Richtigkeit von Mengenberechnungen und beraten hinsichtlich der Erstellung korrekter Leistungsverzeichnisse.
Sofern ein Auftragnehmer während einer laufenden Baustelle insolvent wird oder ausgewechselt werden muss, ist eine klare Abgrenzung der erbrachten versus noch fehlenden Leistungen erforderlich. Die Feststellung und Dokumentation der Leistungen, durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen, bietet Ihnen die dafür notwendige Sicherheit.
Wir übernehmen für Bauträger und Banken die unabhängige und fachkundige Durchführung der Überprüfung von Rechnungen und Zahlungsfreigaben auf Überreinstimmung mit dem Leistungsfortschritt und dem Bauvertrag.
Durch seine Tätigkeit als nichtamtlicher Sachverständiger für zahlreiche niederösterreichische Behörden ist Architekt Rainer Erdkönig in diesem Thema höchst spezialisiert. Wir beurteilen die Genehmigungsfähigkeit von Plänen, stehen Ihnen mit Rat und Tat bei erforderlichen Verbesserungen und allgemein in Behördenverfahren zur Seite und lösen Spezialfragen des niederösterreichischen Baurechts.
Wir beraten hinsichtlich des Bebauungs- und Erweiterungspotentials von Bauplätzen oder bestehenden Objekten und erstellen auf Wunsch Bebauungskonzepte. Wir überprüfen Gebäude und Betriebsanlagen auf Übereinstimmung mit den Bewilligungen und zeigen erforderliche Verbesserungen auf. Auch zur Möglichkeit der Erwirkung von nachträglichen Bewilligungen beraten wir Sie gerne.
Die Wiener Bauordnung bietet die Möglichkeit eines vereinfachten und damit kürzeren Baubewilligungsverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen. Die hierzu erforderlichen Bestätigungen des Ziviltechnikers, samt den dazugehörigen Überprüfungen, übernehmen wir rasch und zuverlässig.
Gemäß Bauordnung hat jeder Bauherr mit der Planung und Berechnung seines Bauvorhabens sowie der Überprüfungen und der Ausstellung von Bescheinigungen, befugte Fachleute zu betrauen. Der Bauführer ist der Baubehörde gegenüber für die Ausführung gemäß den Einreichplänen, dem Bescheid und den Bauvorschriften verantwortlich. Dies ist oft auch zur nachträglichen Bereinigung des Bauaktes erforderlich bzw. wenn ein bestellter Bauführer seine Funktion, aus welchen Gründen auch immer, zurücklegt. Gerne übernehmen wir diese Verantwortung und erstellen nach den erforderlichen Überprüfungen die Bestätigungen zur Fertigstellungsmeldung.
Sie benötigen für einen beabsichtigten Verkauf, eine Übertragung oder für eine beabsichtigte Finanzierung ein fachkundig erstelltes Wertgutachten, oder Sie möchten einfach nur den gegenwärtigen Marktwert Ihrer Immobilie Bescheid wissen? Wir blicken auf eine langjährige Erfahrung in der Beurteilung von Gebäuden und Bewertung von Immobilien zurück und Erhebung alle wertbeeinflussenden Umstände mit dem nötigen baurechtlichen und bautechnischen Background.
Nicht nur bei der Neuerrichtung von Wohnungseigentumsobjekten, sondern auch bei baulichen Veränderungen oder rechtlich erforderlichen Veränderungen bestehender Nutzwertwertgutachten, ist die Festsetzung der Nutzwerte durch einen Fachmann unabdingbar. Dies ist im Wohnungseigentumsgesetz 2002, Abschnitt 3 geregelt und erfordert langjährige Erfahrung sowie Fingerspitzengefühl, gilt es doch ausgewogen die Unterschiede der einzelnen Einheiten und Zubehörobjekte im Einzelfall zu bewerten.
Für Hausverwaltungen oder Objekteigentümer liefern wir gerne die Überprüfungen nach ÖNORM B 1300. Diese dient dem Besteller zur frühzeitigen Erkennung sicherheitsrelevanter Mängel und führt damit zur Reduktion des Haftungsrisikos. Auch alle Tätigkeiten, welche durch die Novelle der Bauordnung für Wien erforderlich sind (Stichwort: Gebäudepickerl), werden gerne von uns übernommen. Wir erstellen das Gebäudebuch und erledigen die laufend erforderlichen Überprüfungen. So kommen Sie zu einem aktuellen, digital einsehbaren Hausakt mit allen Unterlagen Ihres Gebäudes. Falls Planunterlagen oder Nachweise fehlen, können wir diese ebenfalls liefern.
Die Durchführung einer Beweissicherung an Nachbarobjekten, in angrenzenden Wohneinheiten und am öffentlichen Gut im Bereich des Bauplatzes, gehört mittlerweile genauso zu einem Baubeginn, wie eine Baugenehmigung. Zu groß ist das Riskio von Beschädigungen im Zuge der Bautätigkeit einerseits, aber auch von unbegründeten Forderungen an die ausführende Firma oder den Bauherren andererseits. Als unabhängige Partei in einem künftigen Bauvorhaben erstellen wir Skizzen und Bildaufnahmen von allen vor Baubeginn schon vorhandenen Schäden (Risse, Wassereintritten, beschädigte Dachdeckungen, etc.) und übergeben Ihnen diese geordnet archiviert. So kann jederzeit der tatsächliche Zustand vor Beginn der Arbeiten belegt und auch von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen bezeugt werden.
Wir prüfen den Baufortschritt im Sinne des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG) und stellen die erforderlichen Bestätigungen für den Treuhänder aus. Wir beraten und begutachten bei Streitfällen hinsichtlich der Erreichung der gesetzlich definierten Bauabschnitte.
Als gerichtlich zertifizierte Sachverständige stehen wir Richterinnen und Richtern im Prozessverlauf mit unserem Fachwissen zur Seite. Wir verstehen es komplexe Sachverhalte auch für bautechnische Laien verständlich und klar auf den Punkt zu bringen. Landes- und Gemeindebehörden erhalten von uns, als nichtamtliche Sachverständige, unabhängige Unterstützung in allen Fragen. Wir fungieren als ausgelagerte Bauabteilung, übernehmen die fachliche Prüfung der Bauanträge und erstellen Ortsbildgutachten nach § 56 NÖ BO.
Architekt Rainer Erdkönig ist bereits für mehrere Stadtgemeinden, Marktgemeinden bzw. Gemeinden in Niederösterreich als Bausachverständiger tätig und Mitglied in einem Gestaltungsbeirat. Gerne stellen wir die diesbezügliche Erfahrung und Expertise weiteren Gemeinden zur Verfügung.
Wir stehen Gemeinden als externer Gutachter zur Verfügung und erstellen ein unabhängiges, qualifiziertes Gutachten im Sinne des Ortsbildschutzes nach § 56 der niederösterreichischen Bauordnung.
Durch seine Tätigkeit als nichtamtlicher Sachverständiger für zahlreiche niederösterreichische Behörden hat Architekt Rainer Erdkönig langjährige Erfahrung mit der Anwendung von Verordnungen (Ortsbausatzungen) und der Auswirkung einzelner Bestimmungen. Gerne beraten wir Gemeinden im Gesetzgebungsprozess bei der Wahl der richtigen Vorgaben und gewährleisten so die Erreichung der beabsichtigten Ziele.